Daten
Render Factory
K.V.K. Breda: 20132755
BTW ID.: NL001848683B45
ING: NL76 INGB 0005 1135 59
+31645072077
[email protected]
www.renderfactory.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1 - General
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen Render Factory - Animation & Video Productions, nachstehend "Auftragnehmer" genannt, und dem Auftraggeber, für den der Auftragnehmer diese Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern diese Geschäftsbedingungen * von den Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. abgewichen.
- * Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Handlungen Dritter, die der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages vornimmt.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder (durch Angebotsänderung oder auf andere Weise) vernichtet werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang gültig. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, um die nichtigen oder nichtigen Bestimmungen zu ersetzen, wobei der Zweck und der Zweck der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt und schriftlich festgehalten werden.
Artikel 2 - Angebote
- Alle Angebote und Offerten des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist angegeben ist. Wenn keine Annahmefrist festgelegt wurde, endet das Angebot immer nach 30 Tagen ab dem Datum des Angebots.
- Die in einem Angebot oder Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, einschließlich der ersten Korrekturphase, sofern im Angebot angegeben, etwaiger im Rahmen des Vertrags anfallender Mehrkosten (Mehraufwand), einschließlich Korrekturkosten nach der ersten Korrekturphase, beispielsweise bei 3D-Produktionen. Reise- und Aufenthaltskosten, sofern nicht anders angegeben. Für Unternehmensfilm- und Videoproduktionen gilt diese Korrekturphase nur für die Bearbeitung (Schnitt), nicht für einen neuen Aufnahmetag.
- Weicht die Annahme (auch in unwesentlichen Punkten) von dem im Angebot oder im Angebot enthaltenen Angebot ab, so ist der Auftragnehmer hieran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann gemäß dieser abweichenden Annahme nicht zustande, es sei denn, der Auftragnehmer gibt etwas anderes an.
Artikel 3 - Vertragsdauer, Ausführungszeiten, Gefahrübergang, Ausführungs- und Änderungsvereinbarung, Preiserhöhung
- Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber wird auf bestimmte Zeit geschlossen, sofern sich aus der Art des Vertrages nichts anderes ergibt oder die Parteien ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren.
- Wenn eine Frist für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten oder für die Lieferung bestimmter Waren vereinbart oder festgelegt wurde, ist dies niemals eine strenge Frist. Bei Überschreitung einer Frist hat der Auftraggeber den Auftragnehmer daher schriftlich in Verzug zu setzen. Dem Auftragnehmer muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um die Vereinbarung noch umzusetzen, beispielsweise bei schriftlichen Korrekturen oder zusätzlichen Arbeiten.
- Der Auftragnehmer wird die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Anforderungen an die fachgerechte Ausführung ausführen.
- Der Auftragnehmer hat das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen.
- Wenn Arbeiten vom Auftragnehmer oder von ihm beauftragten Dritten im Rahmen des Auftrags am Ort des Auftraggebers oder an einem vom Auftraggeber bestimmten Ort ausgeführt werden, stellt der Auftraggeber die für die Durchführung des Auftrags angemessenen Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung Zuordnung.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen auszuführen und das ausgeführte Teil gesondert nach schriftlicher Vereinbarung in Rechnung zu stellen.
- Wenn der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung der Teile, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, aussetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt und die Rechnungen der verschiedenen Phasen vom Auftraggeber bezahlt hat.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Daten oder Einrichtungen / Reinigungsarbeiten, die der Auftragnehmer für notwendig hält oder die er nach vernünftigem Ermessen für die Vertragserfüllung für notwendig hält, dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung gestellt oder veranlasst werden. Werden dem Auftragnehmer die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten / Einrichtungen / Reinigungstätigkeiten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen und / oder die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten zu den dann üblichen Sätzen zu berechnen Um den Kunden zu belasten. Die Ausführungsfrist beginnt erst, nachdem der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Daten oder Einrichtungen zur Verfügung gestellt hat. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch verursacht werden, dass der Auftragnehmer falsche und / oder unvollständige Angaben des Auftraggebers in diesen Einrichtungen übernommen hat.
- Sollte sich während der Vertragsabwicklung herausstellen, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind, werden die Parteien die Vereinbarung zeitnah und in gegenseitigem Einvernehmen anpassen. Wenn Art, Umfang oder Inhalt der Vereinbarung auf Antrag oder auf Anweisung des Kunden, der zuständigen Behörden usw. geändert werden und die Vereinbarung dadurch qualitativ und / oder quantitativ geändert wird, kann dies Konsequenzen haben für das, was ursprünglich vereinbart wurde. Dadurch kann der ursprünglich vereinbarte Betrag auch erhöht (Mehrarbeit) oder gesenkt werden. Der Auftragnehmer unterbreitet im Voraus ein Angebot, soweit dies möglich ist. Darüber hinaus kann die ursprünglich festgelegte Ausführungsfrist durch Änderung der Vereinbarung geändert werden. Der Kunde akzeptiert die Möglichkeit, den Vertrag einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungszeit zu ändern.
- Wenn der Vertrag einschließlich einer Ergänzung geändert wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, ihn erst dann umzusetzen, wenn die vom Auftragnehmer bevollmächtigte Person seine Zustimmung erteilt hat und der Auftraggeber dem Preis und anderen für die Leistung festgelegten Bedingungen zugestimmt hat, einschließlich verstanden, zu welchem Zeitpunkt festgelegt werden soll, zu welchem Zeitpunkt es umgesetzt wird. Das Versäumnis oder die sofortige Umsetzung der geänderten Vereinbarung stellt keine Vertragsverletzung seitens des Auftragnehmers dar und ist kein Grund für den Auftraggeber, den Vertrag zu kündigen oder zu kündigen.
- Ohne dies zu unterlassen, kann der Auftragnehmer einen Antrag auf Änderung der Vereinbarung ablehnen, wenn dies qualitative und / oder quantitative Konsequenzen haben könnte, beispielsweise für die auszuführenden Arbeiten oder die in diesem Zusammenhang zu liefernden Waren.
- Kommt der Auftraggeber mit der ordnungsgemäßen Erfüllung dessen in Verzug, was er dem Auftragnehmer schuldig ist, so haftet der Auftraggeber für alle Schäden, die der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar verursacht.
- Wenn der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber ein festes Entgelt oder einen festen Preis vereinbart, ist der Auftragnehmer dennoch berechtigt, dieses Entgelt oder diesen Preis jederzeit zu erhöhen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Fall berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen, wenn sich der Preis erhöht des Preises ergibt sich aus einer Befugnis oder Verpflichtung nach den Gesetzen oder Vorschriften oder ergibt sich aus einer Erhöhung des Materialpreises / der Miete von Ausrüstung usw. oder aus anderen Gründen, die bei Vertragsabschluss nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren.
Artikel 4 - Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung des Vertrages
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Einhaltung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftraggeber die Verpflichtungen aus dem Vertrag nach Vertragsschluss nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.
- Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, wird er bei Vertragsabschluss aufgefordert, Sicherheiten für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und wenn diese Sicherheiten nicht erbracht werden oder unzureichend sind oder auf die Verzögerung des Kunden zurückzuführen sind Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer nicht mehr aufgefordert werden, den Vertrag unter den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.
- Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, oder wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass der Auftragnehmer den Vertrag nach vernünftigem Ermessen nicht unverändert halten kann.
- Bei Auflösung des Vertrages sind die Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sofort fällig und zahlbar. Wenn der Auftragnehmer die Erfüllung der Verpflichtungen einstellt, behält er seine Rechte aus dem Gesetz und dem Vertrag.
- Wenn der Auftragnehmer eine Aussetzung oder Auflösung vornimmt, ist er in keiner Weise zum Ersatz von Schäden und Kosten verpflichtet, die in irgendeiner Weise entstehen.
- Ist die Kündigung vom Auftraggeber zu vertreten, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des Schadens, einschließlich der Kosten, die direkt und indirekt daraus entstehen.
- Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach und rechtfertigt diese Nichteinhaltung die Auflösung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass er seinerseits zur Zahlung einer Entschädigung oder eines Schadensersatzes verpflichtet ist, während der Auftraggeber gemäß im falle der nichterfüllung ist entschädigung oder entschädigung obligatorisch.
- Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer veranlasst der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber eine noch ausstehende Werkübergabe an Dritte. Dies gilt nicht, wenn die Stornierung dem Kunden zuzurechnen ist. Wenn die Übergabe des Werkes zusätzliche Kosten für den Auftragnehmer mit sich bringt, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen, sofern der Auftragnehmer nichts anderes angibt.
- Im Falle der Liquidation, (des Antrags auf) Aussetzung der Zahlung oder des Konkurses, der Pfändung - sofern und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wurde - auf Kosten des Kunden, der Umschuldung oder sonstiger Umstände, unter denen der Kunde nicht mehr frei ist Hat der Auftragnehmer sein Vermögen zur Verfügung, kann er den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung kündigen oder den Auftrag oder den Vertrag stornieren, ohne dass er zu einer Entschädigung oder Entschädigung verpflichtet ist.
- Die Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sind in diesem Fall sofort fällig und zahlbar.
- Wenn der Kunde eine Bestellung ganz oder teilweise storniert, werden die durchgeführten Arbeiten und die dafür bestellte oder vorbereitete Ware zuzüglich etwaiger Versandkosten und der für die Vertragsdurchführung reservierten Arbeitszeit in voller Höhe dem Kunden in Rechnung gestellt gebracht.
Artikel 5 - Höhere Gewalt
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen, wenn er aufgrund eines unverschuldeten Umstands daran gehindert wird und dies nicht aufgrund von Gesetzen, Gesetzen oder allgemein anerkannten Ansichten für ihn zutrifft.
- Unter höherer Gewalt sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben den gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen alle äußeren Ursachen (unerwartetes Versagen Dritter, technische Mängel, Feuer, Streik, Naturkatastrophen) zu verstehen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat aber der Auftragnehmer ist nicht in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Auch wenn diese Schwierigkeiten bei Dritten auftreten, die vom Auftragnehmer in die Vertragserfüllung einbezogen werden oder eine Folge der von Dritten getroffenen Maßnahmen sind.
- Der Auftragnehmer hat auch das Recht, höhere Gewalt geltend zu machen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem der Auftragnehmer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
- Während der Dauer höherer Gewalt kann der Auftragnehmer die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen oder durch schriftliche Erklärung auflösen.
- Sofern der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Auftretens höherer Gewalt seine vertraglichen Verpflichtungen teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen selbständigen Wert hat, hat der Auftragnehmer Anspruch auf den bereits erfüllten oder zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung wie eine gesonderte Vereinbarung zu bezahlen.
Artikel 6 - Zahlungs- und Abholkosten
- Die Zahlung muss immer innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine vom Auftragnehmer anzugebende Weise in der Währung erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde, sofern der Auftragnehmer nichts anderes schriftlich angibt.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach jeder Phase des Auftrags, die in dem vom Auftragnehmer und vom Auftraggeber genehmigten und schriftlich vereinbarten Angebot enthalten ist, regelmäßig eine Rechnung zu stellen.
- Wenn der Kunde eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Kunde rechtlich in Verzug. Der Auftraggeber schuldet dann die gesetzlichen Zinsen. Die Zinsen auf den einforderbaren Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzuges des Kunden bis zum Zeitpunkt der Zahlung des vollen fälligen Betrags berechnet.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen zunächst zur Minderung der Kosten, dann zur Minderung der noch fälligen Zinsen und zuletzt zur Minderung des Kapitalbetrags und der laufenden Zinsen zu veranlassen. Der Auftragnehmer kann, ohne in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Auftraggeber einen anderen Auftrag zur Aufteilung der Zahlung benennt. Der Auftragnehmer kann die vollständige Rückzahlung des Kapitalbetrags verweigern, wenn die vakanten und laufenden Zins- und Inkassokosten dadurch nicht mitbezahlt werden.
- Der Auftraggeber ist zu keiner Aufrechnung berechtigt, was er dem Auftragnehmer schuldet. Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag setzen die Zahlungsverpflichtung nicht außer Kraft. Der Kunde, der sich nicht auf Abschnitt 6.5.3 (Artikel 231 bis einschließlich 247 Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) beruft, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.
- Kommt der Auftraggeber in Verzug oder kommt er in Verzug bei der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen, so trägt der Auftraggeber alle zumutbaren Kosten für die außergerichtliche Befriedigung. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der in der niederländischen Sammelpraxis üblichen Berechnungsmethode nach dem Voorwerk II-Bericht berechnet. Wenn dem Auftragnehmer jedoch höhere Inkassokosten entstanden sind, als dies zumutbar war, sind die tatsächlich angefallenen Kosten erstattungsfähig. Eventuell anfallende Rechts- und Ausführungskosten werden ebenfalls vom Kunden erstattet. Der Kunde schuldet auch Zinsen für die Inkassokosten.
Artikel 7 - Eigentumsvorbehalt
- Die vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages gelieferten Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis der Auftraggeber alle Verpflichtungen aus den mit dem Auftragnehmer geschlossenen und / oder anderweitig vereinbarten Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Das Urheberrecht an Produktionen verbleibt, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, beim Auftragnehmer.
- Die vom Auftragnehmer gelieferten Gegenstände, die unter den Eigentumsvorbehalt gemäß Absatz 1 fallen (AVG-Recht), dürfen mit Ausnahme von freien Produktionen nicht online veröffentlicht werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Thema des Eigentumsvorbehalts online oder über Social Media zu veröffentlichen.
- Der Auftraggeber hat stets alles zu tun, was ihm zumutbar ist, um die Eigentumsrechte des Auftragnehmers zu wahren.
- Wenn Dritte den erstellten Inhalt des unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Eigentums beschlagnahmen oder veröffentlichen oder Rechte daran geltend machen oder geltend machen wollen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Artikel 8 - Lieferung
- Die vom Auftragnehmer zu liefernden Waren erfüllen die üblichen Anforderungen und Normen, die ihm zum Zeitpunkt der Lieferung zumutbar sind und für die sie in den Niederlanden für den normalen Gebrauch bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Artikel, die zur Verwendung in den Niederlanden bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande muss der Kunde selbst überprüfen, ob die Verwendung für die Verwendung dort geeignet ist und die dafür festgelegten Bedingungen erfüllen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, sobald ihm die Ware zur Verfügung gestellt wird oder die entsprechenden Tätigkeiten ausgeführt worden sind. Darüber hinaus sollte der Kunde prüfen, ob die Qualität und / oder Menge der Lieferung den schriftlich vereinbarten Bedingungen entspricht und den diesbezüglichen Anforderungen der Parteien entspricht. Sichtbare Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung mündlich und / oder schriftlich anzuzeigen. Nicht sichtbare Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Entdeckung mündlich und / oder schriftlich anzuzeigen. Der Bericht muss eine möglichst detaillierte Fehlerbeschreibung enthalten, damit der Auftragnehmer angemessen reagieren kann. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, einen Korrekturantrag zu prüfen.
- Das Vorstehende gilt nur, wenn der Kunde diese gelieferte Produktion / Inhalte auf der richtigen Plattform / Software, Softwareversion oder geeigneten Hardwareanforderungen testet, die hierfür oder höher geeignet sind.
- Beschwert sich der Kunde rechtzeitig, so setzt dies seine Zahlungsverpflichtung nicht aus. In diesem Fall bleibt der Kunde auch verpflichtet, die anderweitig bezogenen Leistungen zu erwerben und zu bezahlen und das zu tun, wozu er den Auftragnehmer beauftragt hat.
- Wird später ein Mangel gemeldet, hat der Auftraggeber keinen Anspruch mehr auf Nachbesserung.
- Wenn festgestellt wird, dass eine gelieferte Produktion und / oder erstellte Inhalte fehlerhaft sind und diesbezüglich rechtzeitig eine Reklamation vorliegt, wird der Auftragnehmer die Korrekturen innerhalb einer angemessenen Frist beheben.
- Wenn sich herausstellt, dass ein Antrag auf Berichtigung unbegründet ist, wird dem Kunden die für diese Berichtigungen erforderliche zusätzliche Arbeitszeit in voller Höhe in Rechnung gestellt.
- Nach Ablauf der Lieferfrist gehen alle Kosten für Korrekturen, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten, zu Lasten des Auftraggebers.
- Der Auftragnehmer ist niemals für Änderungen der Hard- und Software verantwortlich, wodurch das System, auf dem die Produktion erfolgt, nicht mehr optimal funktionieren kann.
Artikel 9 - Haftung
- Sollte der Auftragnehmer haftbar sein, ist diese Haftung auf das beschränkt, was in dieser Bestimmung geregelt ist.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch verursacht wurden, dass der Auftragnehmer sich auf fehlerhafte und / oder unvollständige Daten und / oder Einrichtungen stützte, die vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag bereitgestellt wurden.
- Sollte der Auftragnehmer für einen Schaden haftbar sein, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Teil der Bestellung beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.
- Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf den von seinem Versicherer gegebenenfalls ausbezahlten Betrag begrenzt.
- Der Auftragnehmer haftet nur für unmittelbare Schäden.
- Als unmittelbarer Schaden gelten ausschließlich die zumutbaren Kosten für die Feststellung der Schadensursache und des Schadensausmaßes, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen bezieht, sowie die zumutbaren Kosten für die mangelhafte Vertragserfüllung des Auftragnehmers eine Antwort zu haben, soweit diese dem Auftragnehmer zuzurechnen sind und angemessene Kosten zur Schadensverhütung oder -begrenzung anfallen, sofern der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben. Der Auftragnehmer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangenen Ersparnissen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
- Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder Dritter beruht.
Artikel 10 - Haftungsausschluss
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung einen Schaden erlitten haben und deren Ursache von anderen Parteien als dem Auftragnehmer zu vertreten ist. Kann der Auftragnehmer von Dritten dazu aufgefordert werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm zu erwarten ist. Ergreift der Auftraggeber keine angemessenen Maßnahmen, ist der Auftragnehmer berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung zu tun. Alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden des Auftragnehmers und Dritter, beispielsweise Schäden am (Registrier-) Gerät, gehen vollständig auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Artikel 11 - Geistiges Eigentum
Der Auftragnehmer behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund des Urheberrechtsgesetzes und anderer Gesetze und Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums erwachsen. Der Auftragnehmer hat das Recht, die durch die Ausführung eines Vertrags gewonnenen Erkenntnisse auch für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden.
Artikel 12 - Streitbeilegung
Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich niederländisches Recht.